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Die Durchführung der Wahlen

Zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag sowie die Wahlen der kommunalen Parlamente (Kreistag, Gemeinderat und Ortsräte) hat die Gemeinde vorzubereiten und zu organisieren.

Anhand der vorhandenen Einwohnerdaten wird die Wahlberechtigung durch die Gemeinde festgestellt und jedem Wahlberechtigten ca. 4 Wochen vor der Wahl durch eine Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Während man zu den Kommunalparlamenten bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählen kann, ist die Wahlberechtigung bei den anderen Wahlen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres verbunden. Grundsätzlich gilt, dass man in der Gemeinde wählen kann, in der man die letzten 3 Monate vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz inne hatte. Da nur wählen kann, wer im Wählerverzeichnis seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen ist, sollte sich mindestens derjenige über sein Wahlrecht informieren, der vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält.

Am Wahltag leisten über 60 ehrenamtliche Wahlhelfer in den 10 Wahllokalen der Gemeinde Dienst. Die Gemeinde freut sich, wenn sich Mitbürgerinnen und Mitbürger freiwillig für diese Aufgabe zur Verfügung stellen.

Wer am jeweiligen Wahltag seine Stimme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, dies durch Briefwahl zu tun. Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag bei der Gemeinde beantragt werden. Sie werden dem Wahlberechtigten zugeschickt. Sie können jedoch auch ab ca. 3 Wochen vor der Wahl persönlich ihre Stimme im Rathaus per Briefwahl abgeben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit einem Online-Antrag möglich, der im Internet bereitgestellt ist.