Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Gemeinde Giesen verpflichtet, Auftragsvergaben zu veröffentlichen. Hierzu zählen Aufträge, die nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe ein Auftragsvolumen von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (beschränkte Ausschreibung) oder von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer (freihändige Vergabe) überschreiten.
Rechtsgrundlage für diese Ex-Post-Transparenz ist einerseits der gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Niedersächsischen Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 04.02.2009 (sog. „Wertgrenzenerlass“, Az.: 24-32573/0020 – Voris 72080) und andererseits die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).
Leistungen nach VOB/A
Datum: | 25.02.2020 |
Auftragsgegenstand: | Straßen- und Kanalsanierung Ausbau der Groß-Beelter-Straße in Giesen |
Datum: | 22.10.2020 |
Auftragsgegenstand: |
Erd-, Kanal und Straßenbauarbeiten |
Ort der Auftragsausführung: Name und Anschriftdes Auftragnehmers:
Auftragsvolumen (mit Umsatzsteuer) in Euro: Stand: 04.10.2012