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Wehrrechtsänderungsgesetz

B E K A N N T M A C H U N G


Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschrift
hier: Wehrrechtsänderungsgesetz

Gemäß § 58 Absatz 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet, jährlich bis zum 31.03. eine Liste aller Personen zu übermitteln, die im folgenden Jahr 18 Jahre alt werden.

Diese Übermittlung der Daten soll der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dienen.


Übermittelt werden:

- Familienname
- Vornamen
- gegenwärtige Anschrift


Dieser Übermittlung kann beim Bürgerbüro der Gemeinde Giesen, Rathausstraße 27, 31180 Giesen widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.


Gemeinde Giesen
Der Bürgermeister
In Vertretung