Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Nr. 99085001011004Volltext
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport