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I. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

(Giesen) Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Giesen in der Sitzung am 11.07.2022 den I. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Hildesheim am 18.07.2022 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden. Der I. Nachtrag zum Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 1 NKomVG vom 21.07.2022 bis zum 01.08.2022 zur Einsichtnahme während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Giesen, Rathausstraße 27, 31180 Giesen, Zimmer 1.15 öffentlich aus. Aufgrund der wegen der Corona-Pandemie bestehenden Beschränkungen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 05121/9310-20 gebeten. Der I. Nachtrag zum Haushaltsplan wird zusätzlich hier bereitgestellt.

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  I. Nachtragshaushaltsplan 2022