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Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge

Volltext

Auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern kommen viele Menschen auch zu uns. Der Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ist in der Bevölkerung groß.

Die Hilfe kann beispielswiese in nachfolgenden Tätigkeitsfeldern erfolgen:

  • Begleitung und Unterstützung beim Spracherwerb
  • Hilfe bei Behördengängen und Schriftverkehr
  • Hilfestellung bei allgemeinen Fragen wie Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Mülltrennung etc.
  • Kleiderkammer
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Spiele- und Bastelangebote für Kinder
  • Freizeitangebote aller Art

Ein Ratgeber für Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei herausgegeben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden, den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie den Koordinierungstellen bei der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. und der LAGFA Niedersachsen e. V. für Fortbildungen und Entlastende Gespräche.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Mehr Informationen zum Engagement für Geflüchtete und zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des FreiwilligenServers Niedersachsen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung