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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Nr. 99008001011001

Volltext

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2010
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport