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Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Nr. 99147003064000

Volltext

Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.

Verfahrensablauf

Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer

Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer

Erforderliche Unterlagen

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.