Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

PIN ändern beim elektronischen Identitätsnachweis

Nr. 99008004011001

Volltext

Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause oder
  • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Ansprechpunkt

Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll

Zuständige Stelle

Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport