Elektronischen Identitätsnachweis entsperren
Nr. 99008004063002Volltext
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport