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Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die im Wald anfallen Entgegennahme

Nr. 99001071261000

Volltext

Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:

  1. Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
  2. allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle

Teaser

Für das Verbrennen von Grünschnitt brauchen Sie eine Genehmigung, die sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger beantragen. 

Ansprechpunkt

öffentlich-rechtliches Abfallunternehmen am Wohnort

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtliches Abfallunternehmen am Wohnort

Voraussetzungen

Mit dem Antrag bzw. der Anzeige sind Nachweise vorzulegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 24,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 6 — 10 Tag(e)

Verfahrensablauf

Die  Zulassung im Einzelfall  erfordert einen formlosen Antrag. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet durch Einzelverfügung hierüber.

Die  allgemeine Zulassung  erfordert eine fristgerechte Anzeige. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen (Befall mit Schadorganismen) erfüllt werden.

Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 17.02.2026