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Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

Nr. 99102063017000

Volltext

Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Sofern Sie diesen nicht vorliegen haben, kann Ihnen Ihr Finanzamt  die Höhe der Vorauszahlungen mitteilen. 
Sofern sich die Verhältnisse seitdem  verändert haben, sind Vorauszahlungen ggf. neu festzusetzen.  

Teaser

Was muss ich tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Ihr örtliches Finanzamt

Voraussetzungen

Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.

Kosten

Es fallen keine Kosten an

Bearbeitungsdauer

Einfache Fragen können telefonisch abgeklärt werden. Bei umfangreichen Überprüfungen hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Kriterien ab. Die Finanzämter bemühen sich um zügige Abarbeitung.

Verfahrensablauf

Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium