Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
Nr. 99102063017000Volltext
Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Sofern Sie diesen nicht vorliegen haben, kann Ihnen Ihr Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen mitteilen.
Sofern sich die Verhältnisse seitdem verändert haben, sind Vorauszahlungen ggf. neu festzusetzen.
Teaser
Was muss ich tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle
Ihr örtliches Finanzamt
Voraussetzungen
Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.
Kosten
Es fallen keine Kosten an
Bearbeitungsdauer
Einfache Fragen können telefonisch abgeklärt werden. Bei umfangreichen Überprüfungen hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Kriterien ab. Die Finanzämter bemühen sich um zügige Abarbeitung.
Verfahrensablauf
Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium