Folgende Dinge sollten Sie nach einer Eheschließung beachten:
Personalausweis / Reisepass
Die Papiere müssen komplett neu beantragt werden. Eine Änderung auf den neuen Namen ist nicht möglich. Sie benötigen je Antrag ein neues Lichtbild und die Heiratsurkunde. Die Papiere können auch schon vor der Eheschließung beantragt werden. Dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung zur Eheschließung, aus der Tag der Eheschließung und der Ehename hervorgehen.
Einwohnermeldeamt
Eine Mitteilung über die Eheschließung an das Einwohnermeldeamt ist nicht nötig, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Das wird vom Standesamt erledigt.
Kraftfahrzeugschein
Bei einer Änderung des Namens wird unter Vorlage des Kfz.-Scheines und der Heiratsurkunde bzw. des bereits auf den neuen Namen ausgestellten Personalausweises beim Straßenverkehrsamt ein neuer Kfz.-Schein ausgestellt.
Lohnsteuerkarte
Nach der Eheschließung müssen die Lohnsteuerkarten geändert werden. Die Änderung wird ab Eheschließungsdatum vorgenommen. Sie benötigen beide Lohnsteuerkarten zur Vorlage beim Steueramt.
Fernsehen / Rundfunk
Bitte informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Änderung des Namens, wenn das "GEZ-Konto" auf Ihren Namen angemeldet ist.
Führerschein
Eine Änderung des Namens im Führerschein ist nicht notwendig.
Außerdem sollten Sie
Ihre Bank
Ihre Versicherungen
den Arbeitgeber
und anderen, bei denen Ihr Name registriert ist, über die Namensänderung informieren.