Folgende Dinge sollten Sie beachten, wenn Sie Nachwuchs bekommen haben:
Kinderausweis
Ein Kinderausweis kann im Einwohnermeldeamt bereits ausgestellt werden, sobald Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorliegt.
Einwohnermeldeamt
Eine Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt muss nicht vorgenommen werden. Das wird vom Standesamt erledigt.
Rentenangelegenheiten / Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes geht automatisch vom Einwohnermeldeamt an die Rentenrechnungsstelle.
Erziehungsgeld
Einen Antrag auf Erziehungsgeld erhalten Sie bei der Information im Rathaus.
Kindergeld
Einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse des Arbeitsamtes Hildesheim.
Lohnsteuerkarte
Ihr Kind muss auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden (Kinderfreibetrag). Der Eintrag erfolgt ab Geburtsdatum des Kindes. Das Einwohnermeldeamt benötigt dafür beide Steuerkarten.
Kinderausweis
Ein Kinderausweis kann im Einwohnermeldeamt bereits ausgestellt werden, sobald Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorliegt.
Einwohnermeldeamt
Eine Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt muss nicht vorgenommen werden. Das wird vom Standesamt erledigt.
Rentenangelegenheiten / Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes geht automatisch vom Einwohnermeldeamt an die Rentenrechnungsstelle.
Erziehungsgeld
Einen Antrag auf Erziehungsgeld erhalten Sie bei der Information im Rathaus.
Kindergeld
Einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse des Arbeitsamtes Hildesheim.
Lohnsteuerkarte
Ihr Kind muss auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden (Kinderfreibetrag). Der Eintrag erfolgt ab Geburtsdatum des Kindes. Das Einwohnermeldeamt benötigt dafür beide Steuerkarten.