Folgende Dinge sollten Sie nach einem Sterbefall in Ihrer Familie beachten:
Kfz-Abmeldung oder Ummeldung
Bei dem Tod eines Fahrzeughalters muss das Kfz. beim Straßenverkehrsamt abgemeldet, bzw. auf den neuen Halter umgemeldet werden. Weitere Auskünfte über Unterlagen etc. erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt.
Fernsehen / Rundfunk
Bitte informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von dem Sterbefall. Formulare erhalten Sie im Standesamt der Gemeinde.
Strom / Gas / Wasser
Die avacon/WBV/Gemeinde Giesen sollten über den Sterbefall informiert werden, damit die Rechnungsanschrift entsprechend geändert werden kann.
Personalausweis / Reisepass
Der Personalausweis des/der Verstorbenen muss im Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Der Reisepass kann auf Wunsch ungültig gestempelt werden.
Einwohnermeldeamt
Eine Abmeldung der verstorbenen Person beim Einwohnermeldeamt ist nicht nötig.
Rente
Informieren Sie bitte Ihre Rentenstelle über den Sterbefall. Dazu müssen Sie dort eine Sterbeurkunde einreichen
Außerdem sollten Sie die Bank, die Versicherungen und die Telekom über den Sterbefall informieren.
Kfz-Abmeldung oder Ummeldung
Bei dem Tod eines Fahrzeughalters muss das Kfz. beim Straßenverkehrsamt abgemeldet, bzw. auf den neuen Halter umgemeldet werden. Weitere Auskünfte über Unterlagen etc. erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt.
Fernsehen / Rundfunk
Bitte informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von dem Sterbefall. Formulare erhalten Sie im Standesamt der Gemeinde.
Strom / Gas / Wasser
Die avacon/WBV/Gemeinde Giesen sollten über den Sterbefall informiert werden, damit die Rechnungsanschrift entsprechend geändert werden kann.
Personalausweis / Reisepass
Der Personalausweis des/der Verstorbenen muss im Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Der Reisepass kann auf Wunsch ungültig gestempelt werden.
Einwohnermeldeamt
Eine Abmeldung der verstorbenen Person beim Einwohnermeldeamt ist nicht nötig.
Rente
Informieren Sie bitte Ihre Rentenstelle über den Sterbefall. Dazu müssen Sie dort eine Sterbeurkunde einreichen
Außerdem sollten Sie die Bank, die Versicherungen und die Telekom über den Sterbefall informieren.