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Folgende Dinge sollten Sie nach einem Sterbefall in Ihrer Familie beachten:

Kfz-Abmeldung oder Ummeldung

Bei dem Tod eines Fahrzeughalters muss das Kfz. beim Straßenverkehrsamt abgemeldet, bzw. auf den neuen Halter umgemeldet werden. Weitere Auskünfte über Unterlagen etc. erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt.

Fernsehen / Rundfunk

Bitte informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von dem Sterbefall. Formulare erhalten Sie im Standesamt der Gemeinde.

Strom / Gas / Wasser

Die avacon/WBV/Gemeinde Giesen sollten über den Sterbefall informiert werden, damit die Rechnungsanschrift entsprechend geändert werden kann.

Personalausweis / Reisepass

Der Personalausweis des/der Verstorbenen muss im Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Der Reisepass kann auf Wunsch ungültig gestempelt werden.

Einwohnermeldeamt

Eine Abmeldung der verstorbenen Person beim Einwohnermeldeamt ist nicht nötig.

Rente

Informieren Sie bitte Ihre Rentenstelle über den Sterbefall. Dazu müssen Sie dort eine Sterbeurkunde einreichen

Außerdem sollten Sie die Bank, die Versicherungen und die Telekom über den Sterbefall informieren.