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Landkreis Hildesheim sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Der Landkreis Hildesheim sucht als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Personen für das Schöffenamt der Jugendgerichtsbarkeit.
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht gleichzeitig für die Schöffenwahl vorgeschlagen worden sein.

Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Giesen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre als sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) sowie Rechtsanwälte/Notare und Religionsdiener sollen nicht in das Schöffenamt der Jugendgerichtbarkeit berufen werden.

Die Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz).
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigten.

Interessentinnen und Interessenten können unter der Telefonnummer 05121/931015 bei Tobias Thiemann im Rathaus melden. Meldungen sind auch per Email an tobias.thiemann@giesen.de möglich.