Katzenkastrationspflicht gilt ab dem 1. November 2023
In seiner Sitzung am 9.10.2023 hat der Rat der Gemeinde Giesen eine Änderung der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung beschlossen.
Der Regelung des § 4, der sich mit den im Gemeindegebiet gehaltenen oder lebenden Tieren befasst, wurde ein neuer Absatz hinzugefügt.
Danach müssen Katzenhalter/-innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/-in gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag bei der Gemeinde Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.
Den vollständigen Text der geänderten Verordnung finden Sie ab dem 1.11.2023 hier.