Straßenreinigung
Nr. 99108028000000Volltext
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung