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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes

Nr. 99085001011004

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport