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I. Nachtragshaushaltsplan 2024

Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am 13.09.2024 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.

Der I. Nachtrag zum Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 1 NKomVG
vom 19. bis zum 30.09.2024
zur Einsichtnahme während der Dienststunden in
der Gemeindeverwaltung Giesen, Rathausstraße 27, 31180 Giesen, Zimmer 1.15
öffentlich aus.

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 05121/9310-20 gebeten.

Der I. Nachtrag zum Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Giesen bereitgestellt.

Giesen, den 17.09.2024

Gemeinde Giesen
Der Bürgermeister

gez.
(Jürges)

 
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