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Lärmaktionsplan der Gemeinde Giesen – Öffentliche Auslegung und Bürgerbeteiligung

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Giesen vom 11.09.2019 wurde mit der 4. Kartierungsrunde auf den Stand vom 28.04.2025 fortgeschrieben. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes für das Gebiet der Gemeinde Giesen fand vom 12.05.2025 bis 13.06.2025 statt. Der Rat der Gemeinde Giesen hat den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Giesen in seiner Sitzung vom 23.06.2025 beschlossen.

Seit 2002 ist eine EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft. Zu ihrer Umsetzung in deutsches Recht wurde 2005 ein entsprechendes Gesetz erlassen. Umgebungslärm sind nach § 47b des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.“ Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne von den Gemeinden für „Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen“ aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

Die relevanten Hauptverkehrsstraßen und damit Lärmquellen in der Gemeinde Giesen sind die BAB 7, die B1 und die B6. Die Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind nicht in der Baulast der Gemeinde Giesen. Daher muss auf den zuständigen Baulastträger und die für verkehrsrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden eingewirkt werden, um Verbesserungen zu erreichen.


  • Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Giesen