Beschränktes Verbot des Betriebs von Mährobotern
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim hat gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern zeitlich einschränkt. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Igeln und Amphibien, die besonders in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind und durch die autonomen Geräte schwer verletzt werden können.
Was bedeutet das für Gartenbesitzer?
- Der Einsatz von Mährobotern ist nur tagsüber erlaubt.
- Die Verbotszeiten sind ganzjährig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang des folgenden Tages
- Verstöße gegen die Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Ausgenommen von diesem Verbot sind Rasenflächen auf Dachflächen (Gründächer), weiterhin kann der Landkreis Hildesheim eine weitere Ausnahme von dem Verbot zulassen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen Kleintieren durch den Mährobotereinsatz entsteht.
Warum wurde die Verfügung erlassen?
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim hat festgestellt, dass Mähroboter eine erhebliche Gefahr für Wildtiere darstellen. Besonders Igel rollen sich bei Gefahr zusammen, anstatt zu fliehen, wodurch sie schwer verletzt werden können. Auch Amphibienarten sind betroffen, da sie sich in den betroffenen Zeiträumen auf Nahrungssuche befinden.
Was können Bürger tun?
- Den eigenen Garten naturnah gestalten, um Wildtiere zu schützen.
- Mähroboter nur innerhalb der erlaubten Zeiten betreiben.
- Sich über weitere Maßnahmen zum Artenschutz informieren.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 31.03.2025 mit dem gleichen Titel. Sie tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung am 15.05.2025 in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz). Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Weitere Informationen erhalten sie unter Schutz von Igeln und Amphibien vor den Gefahren von Mährobotern - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung.
Diese Regelung soll dazu beitragen, den Bestand geschützter Tierarten zu sichern und das Bewusstsein für den Naturschutz zu stärken. Jeder Einzelne kann durch verantwortungsbewusstes Handeln einen Beitrag leisten.