Kommunale Sportstätten
Zuständige Behörde:
Rathausstraße 27
31180 Giesen
Ansprechpartner:
FB 1 - Zentrale Verwaltung -
Fachbereichsleiter und allg. Vertreter des Bürgermeisters
Rathausstraße 27
31180 Giesen
Leistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion