Lehnt das Standesamt die Vornahme Ihrer Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihre Eheschließung vorzunehmen.
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
D-31180 Giesen
Telefon: +49 5121 9310-0
Telefax: +49 5121 9310-80
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Pandemie derzeit
nur nach Terminvergabe,
telefonisch oder per Email
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Landkreis Hildesheim
Lehnt das Standesamt die Vornahme Ihrer Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihre Eheschließung vorzunehmen.