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Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Verkauf bestimmter Waren berechtigt, benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten. 
Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (zum Beispiel Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.