Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
D-31180 Giesen
Telefon: +49 5121 9310-0
Telefax: +49 5121 9310-80
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Pandemie derzeit
nur nach Terminvergabe,
telefonisch oder per Email
⯈Erklärung zur Barrierefreiheit
Ukraine: Hilfsmöglichkeiten
(Landkreis Hildesheim)
Bürgerkarte des
Landkreis Hildesheim
Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.