Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
D-31180 Giesen
Telefon: +49 5121 9310-0
Telefax: +49 5121 9310-80
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Pandemie derzeit
nur nach Terminvergabe,
telefonisch oder per Email
⯈Erklärung zur Barrierefreiheit
Ukraine: Hilfsmöglichkeiten
(Landkreis Hildesheim)
Bürgerkarte des
Landkreis Hildesheim
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.