Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
D-31180 Giesen
Telefon: +49 5121 9310-0
Telefax: +49 5121 9310-80
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Pandemie derzeit
nur nach Terminvergabe,
telefonisch oder per Email
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(Landkreis Hildesheim)
Bürgerkarte des
Landkreis Hildesheim
Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.