- Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
D-31180 Giesen
Telefon: +49 5121 9310-0
Telefax: +49 5121 9310-80
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Pandemie derzeit
nur nach Terminvergabe,
telefonisch oder per Email
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