Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 79 - je Dauer der Sperrung. Es fallen 20,00 EUR bis 2.270,00 EUR an.
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Rathausstraße 27
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Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 79 - je Dauer der Sperrung. Es fallen 20,00 EUR bis 2.270,00 EUR an.