Vollzug des Infektionsschutzgesetzes 22.03.2020
(Giesen) Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG)
Soziale Kontakte beschränken -
anlässlich der Corona-Pandemie
Bekanntmachung
des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
vom 22.03.2020, Az. 401-41609-11-3
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-COV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Nur so werden wir in der Lage sein, diejenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben und medizinischer Betreuung bedürfen, gut zu versorgen. Vor allem müssen wir die Menschen in unserem Land schützen, die ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.