An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
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Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.