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Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Nr. 99085001012001

Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport