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Wohngeld Änderung

Nr. 99107023011000

Teaser

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen