Wohngeld Änderung
Nr. 99107023011000Teaser
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen