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Einen Tagesjagdschein beantragen

Nr. 99067004001004

Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.

Teaser

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 120,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wird Ihnen der Jagdschein nicht erteilt, können Sie einen neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)