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Jahresjagdschein beantragen

Nr. 99067004001005

Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.

Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.

Teaser

Wenn Sie jagen möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Ansprechpunkt

Untere Jagdbehörde in Ihrer Kommune. 

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde in Ihrer Kommune. 

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 90,00 EUR, höchstens 120,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wird Ihnen der Jagdschein nicht erteilt, können Sie einen neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)