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Anzeige der Änderung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

Nr. 99050221261000

Volltext

Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

Teaser

Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Frist

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

1 Stunde(n) - 2 Tag(e)

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung