Anzeige der Änderung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Nr. 99050221261000Volltext
Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Teaser
Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Kosten
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Frist
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung