Anzeige der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Nr. 99050222261000Volltext
Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Teaser
Wer die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beendet, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Kosten
Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Frist
1 Monat(e)
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung