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Anzeige der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

Nr. 99050222261000

Volltext

Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.

Teaser

Wer die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beendet, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

Es fallen keine Kosten an

Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Frist

1 Monat(e)

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit

Bearbeitungsdauer

1 Stunde(n) - 2 Tag(e)

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung