Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern

Nr. 99108053049000

Volltext

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

Fahrten mit

  • einem Taxi
  • einem Mietwagen
  • einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • einem Krankenwagen.

Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

Teaser

Haben Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, zum Beispiel für Fahrten mit dem Taxi? Dann können Sie diese um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

Ansprechpunkt

Die zuständige Zulassungsstelle

Zuständige Stelle

Die zuständige Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Bei der Erweiterung:

  • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
    • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
  • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
    • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)