Ausbildungsförderung beantragen
Nr. 99022001017000, 99022005080000Volltext
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann für folgende Bereiche erteilt werden:
- Ausbildungsförderung für Studierende
- Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Teaser
Studierende im In- und Ausland sowie Schülerinnen und Schüler könnnen unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten.
Ansprechpunkt
Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.
Zuständige Stelle
Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.
Voraussetzungen
Nicht angegeben.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben