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Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige bei besonderem Abhängigkeitsverhältnis zu minderjährigem Kind mit EU-Staatsangehörigkeit verlängern

Nr. 99010022020000

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 22 ff. AufenthG

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrem minderjährigen Kind mit Staatsangehörigkeit der EU haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Teaser

Hier erfahren Sie, wie Sie als Drittstaatangehörige oder Drittstaatangehöriger eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu Ihrem minderjährigen Kind mit Staatsangehörigkeit der EU beantragen können.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)

Voraussetzungen

Digital (online)

  • Für den Online-Dienst benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum.
    • Sie können den Online-Dienst auch nutzen, wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Visum brauchen.
  • Sie können den Online-Dienst nicht nutzen, wenn Sie eine Duldung haben oder wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Migration.
  • Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie keine Registrierung.

Im Amt oder per Post (offline)

  • Sie besitzen eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihr Kind besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
  • Zwischen Ihnen und Ihrem Kind besteht weiterhin ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder affektiver Weise.

Formulare

Nicht vorhanden

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, hängt von der Art des Aufenthaltstitels und dem ihm zugrundeliegenden Aufenthaltszweck ab

Kosten

Digital (online)

Sie können den Online-Dienst kostenlos nutzen. Für die Aufenthaltserlaubnis fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Sie liegt bei etwa 100 EUR.

Im Amt oder per Post (offline)

Die Gebühren betragen 96,00 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Es können weitere Gebühren anfallen.

Frist

Digital (online)

Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.

Im Amt oder per Post (offline)

Stellen Sie Ihren Antrag circa 4 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle benötigt in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, ob Sie alle Nachweise vollständig an die zuständige Stelle gesandt haben.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den OnlineDienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung. Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Online-Dienst ist in 3 Schritten aufgebaut:

o Schritt 1: Sie werden zu Ihrer aktuellen Situation befragt. Die richtige Aufenthaltserlaubnis wird für Sie ermittelt. Sie erhalten eine Liste von Dokumenten, die Sie benötigen.

o Schritt 2: Sie werden zu Ihren persönlichen Daten befragt. Sie laden Sie alle erforderlichen Dokumente (Liste Schritt 1) hoch. Sie sende Ihre Daten und Dokumente an die zuständige Stelle.

? Schritt 3: Sie erhalten einen Termin, zu dem Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

Im Amt oder per Post (offline)

Die Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Ihr Kind, dass die EU-Staatsangehörigkeit besitz, auch weiterhin ein eigenständiges Recht auf Freizügigkeit besitzt.

Rechtsbehelf

Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung