Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Wildunfall melden

Nr. 99108026261000

Volltext

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, ist dem nicht nachzugehen, sondern nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung zu markieren.

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.

Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen.

Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

Teaser

Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.

Ansprechpunkt

Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei

Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.

Zuständige Stelle

Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei

Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.

Voraussetzungen

Unfall mit Beteiligung von Wild

Formulare

Nicht vorhanden

Erforderliche Unterlagen

Nicht vorhanden

Kosten

Nicht angegeen

Frist

Nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Meldungen werden sofort von der kontaktierten zuständigen Dienst- oder Leitstelle bearbeitet

Verfahrensablauf

Anruf bei der Leitstelle der Feuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle

Hinweise (Besonderheiten)

Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

  • morgens und abends
  • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsbehelf.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz