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Sachverhalt:

 

Es ist geplant auf der Fläche in Giesen, Gemarkung Groß Giesen Flur: 2 Flurstück: 15/11 (Flächengröße rund 5.300 qm) eine PV Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 404,4 kWp Strom, zur Versorgung der zentralen Kläranlage, zu errichten.

 

Anlagenbetreiber wird die Gemeinde Giesen.

 

Die Photovoltaikmodule werden auf zweifüßigen Metallhalterungen aufgebaut.

 

Die auf der Fläche erzeugte Energie wird über Wechselrichter in netzkonforme Energie umgewandelt und über eine Übergabestation in das Stromnetz der zentralen Kläranlage eingespeist.

 

Das gesamte Grundstück wird mit einem Zaun eingefriedet.

 

Für die Errichtung der Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes Voraussetzung.

 

FBL Frau Schimmelpfennig führt weiter aus, dass der Flächennutzungsplanes hingegen nicht geändert werden müsse. Die Fläche liege im Überschwemmungsgebiet. Ein Umweltbericht müsse erstellt werden. Als Planer seien die Büros Keller und Mextorf vorgesehen, die auch schon in der Vergangenheit zusammengearbeitet hätten.

 

Ratsherr Meyer möchte wissen, ob unter der aufgeständerten Anlage eine Grundstücksbeweidung durch Schafe möglich sein werde.

 

FBL Frau Schimmelpfennig erwidert, dass dies die weitere Planung zeigen werde.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 416 „Photovoltaik-Freiflächenanlage zentrale Kläranlage“, OS Giesen. Die Umringgrenzen sind als Planskizze beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmig