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Frau Pagel findet es gut, dass die Sportlerehrung wiederauflebt. Sie begrüßt die Wertschätzung für die Sportlerinnen, Sportler und Vereine.

 

Frau Oks pflichtet dem bei.

 

Es entsteht eine Diskussion darüber, ob das Entscheidungsrecht vom Ausschuss auf den Verwaltungsausschuss oder Rat übergehen soll. Das Entscheidungsrecht soll beim Ausschuss bleiben, nur in Zweifelsfällen auf den Rat übergehen.

 

Herr Möller spricht sich für folgende Änderung des Vorschlagsrechts aus:

 

3. Vorschlags- und Entscheidungsrecht:

 

Mannschaften, Sportlerinnen und Sportler sowie weitere Personen, die die Kriterien für eine Ehrung nach dieser Richtlinie erfüllen, können der Gemeindeverwaltung unter Beifügung entsprechender Nachweise zur Ehrung vorgeschlagen werden. Für die Ehrung der sportlichen Leistungen des Vorjahres (Kalenderjahr) können Vorschläge der Gemeindeverwaltung jederzeit im laufenden Kalenderjahr, spätestens jedoch bis zum 15.01. des Folgejahres übermittelt werden.

 

Der Ausschuss für Feuerwehr, Recht, Kultur und Sport berät nach Ablauf der Vorschlagfrist über die Liste der zu ehrenden Personen und Mannschaften, die von der Gemeindeverwaltung erstellt wird.

 

Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

 

Der Ausschuss spricht sich dafür aus. Herr Möller lässt abstimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie der Gemeinde Giesen über die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler (Sportlerehrung) wird in der in der Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmig