Inhalt
Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende Möller verliest den Sachverhalt und lässt abstimmen.

 

Reduzieren
Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Giesen beschließt die 1. Änderung der Satzung für die Feuerwehr der Gemeinde Giesen wie folgt:

 

§ 1 Organisation und Aufgaben

 

(1) Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde Giesen. Sie besteht aus den zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in den Ortsteilen Ahrbergen, Emmerke, Giesen, Groß Förste und Hasede unterhaltenen Ortsfeuerwehren. Die Ortsfeuerwehren Emmerke, Giesen und Hasede sind als Stützpunktfeuerwehren (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 FwVO) eingerichtet. Die Ortsfeuerwehren Ahrbergen und Groß Förste sind Grundausstattungsfeuerwehren.

Jede Ortsfeuerwehr kann eine First Responder-Einheit bilden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig