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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Im wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde Giesen ist eine Fläche für Windenergieanlagen (WEA) mit einer Größe von ca. 19 ha im Osten des Gemeindegebietes (östlich Hasede) an der BAB 7 und dem Zweigkanal Hildesheim dargestellt.

 

Die Gemeinde hat die Absicht, eine weitere, deutlich größere Fläche für WEA im Westen des Gemeindegebietes in ihren F-Plan aufzunehmen. Diese Fläche soll sich voraussichtlich auf die Gemarkungen Giesen und Emmerke erstrecken.

 

Aufgrund von neuer Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene haben sich die Rahmenbedingungen für die Planung von Windenergieflächen aktuell geändert. Bisher hatten die Städte und Gemeinden das Recht, die Windenergienutzung in ihrem Gebiet selbst räumlich zu steuern und damit einerseits auf bestimmte Flächen (‚Konzentrationszonen) zu lenken und andererseits das übrige Gemeindegebiet von WEA freizuhalten. Diese Handlungsoption ist in Niedersachsen jetzt auf die Landkreise übergegangen, welche in Zukunft die räumliche Steuerung der Windenergie vornehmen werden.

 

Den Städten und Gemeinden ist es aber weiterhin gestattet, ihre ‚alte Windenergieplanung zu ändern und zusätzliche Fläche für die Windenergienutzung auszuweisen (§ 245e Abs. 1 BauGB). Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass die Ausschlusswirkung des bisherigen Windenergie-Konzeptes der Gemeinde Giesen (gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) durch die Ausweisung einer zusätzlichen Fläche für WEA aufgehoben wird. Die Chancen und Risiken einer solchen Planung werden im weiteren Verfahren gegeneinander abgewogen werden.

 

Große, weite (Acker-)Flächen, welche für eine Windenergienutzung in Betracht kommen, gibt es v.a. im Westen des Stadtgebietes. Hier haben zwei Vorhabentger ein Interesse daran, WEA zu errichten. Die Gemeinde Giesen steht diesen Überlegungen positiv gegenüber und möchte die Planung durch die Ausweisung einer ergänzenden Fläche für die Windenergienutzung im F-Plan unterstützen.

 

Anhand von Ausschluss- und Abstandskriterien wurde zunächst eine maximale Flächenkulisse abgegrenzt, welche für eine Windenergienutzung potenziell in Betracht kommt. Hierbei wurden Abstände von 850 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung sowie 500 m zu bewohnten Einzelhäusern im Außenbereich zugrunde gelegt. Für die abschließende Abgrenzung der Fläche fehlen jedoch noch Angaben, die insbesondere die Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt betreffen.

Insofern soll folgendes Vorgehen gewählt werden:

In einem ersten Schritt werden ausgewählte Behörden und Träger öffentlicher Belange mit der in der beigefügten Karte dargestellten maximalen Flächenkulisse beteiligt. Wenn auf diese Weise die noch fraglichen Belange geklärt wurden, erfolgt die weitere Verkleinerung und abschließende Abgrenzung der Fläche.

Insofern kann schon jetzt die Aussage getroffen werden, dass die beigefügte Abgrenzung nur einen Arbeitsstand darstellt. Es wird in jedem Fall im weiteren Verfahren eine Verkleinerung der Fläche vorgenommen werden.

 

Um das Verfahren zur Ergänzung des F-Plans der Gemeinde Giesen um eine weitere Fläche für Windenergieanlagen in Gang zu bringen, soll der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des F-Plans gefasst werden. Die Flächenkulisse für den Aufstellungsbeschluss ist aus der beigefügten Karte zu ersehen. Sie zeigt Teile der Gemarkungen Giesen und Emmerke. Die gesamte maximale Flächenkulisse umfasst ca. 286 ha und teilt sich in mehrere Teilflächen auf, welche mit den Buchstaben A bis F gekennzeichnet sind. Diese Flächenabgrenzung soll Grundlage sein für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 



 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Gemeinde Giesen fasst gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans.

Inhalt dieser Änderung ist die Aufnahme einer weiteren Fläche für die Windenergienutzung in den Flächennutzungsplan. Die beigefügte Karte (Anlage A) stellt eine maximale Flächenkulisse dar, welche sich im Laufe des Verfahrens noch verkleinern wird.



 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

 

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Klimarelevante Auswirkungen:

X

JA

 

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 



 

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Anlage A:

 

Karte mit der maximalen Flächenkulisse für die Ergänzung des F-Plans der Gemeinde Giesen um eine weitere Fläche für Windenergieanlagen (6. Änderung des F-Plans)