Inhalt
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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

r die Genehmigung von Sondernutzungen an Gemeindestraße und in Ortsdurchfahrten ist die Gemeinde Giesen als Straßenbaulastträger nach § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zuständig.

 

Momentan werden die durch die rgerinnen und rger der Gemeinde Giesen beantragten Sondernutzungserlaubnisse nach oben genannter Rechtsgrundlage erlassen.

 

Um diesen Vorgang transpartenter zu gestalten, soll eine Sondernutzungssatzung erlassen werden.

 

So werden für die rgerinnen und rger der Gemeinde Giesen die erlaubnisfreien Sondernutzungen definiert, als auch die Pflichten, die mit einer Sondernutzung einhergehen.

 

Ferner stellen auch nicht genehmigte Altkleider- und Schuhcontainer ein immer wieder auftretendes Problem dar. Die hier zu beschließende Sondernutzungssatzung würde die Rechtssicherheit erhöhen, um gegen solche nicht genehmigten Aufstellungen vorzugehen.
 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Giesen beschließt die Satzung der Gemeinde Giesen über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und in Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) in der Fassung, wie sie dem Anhang beigefügt ist.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

 

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Klimarelevante Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 


 

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Anlage/n:
Sondernutzungssatzung