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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Der Schulvorstand der Grundschule Giesen-Hasede hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 die Einführung einer teilgebundenen Ganztagsschule für alle Schuljahrgänge zum Schuljahr 2026/27 beschlossen. Die Beantragung beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSBH) kann gem. § 23 Abs. 6 Satz 2 NSchG nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt.

Mit Schreiben vom 22.02.2024 hat die Schulleiterin um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gebeten. Dies erfolgt durch einen Beschluss des Gemeinderates.

Unabhängig von der Art, in der allgemeinbildende Schulen geführt werden, hat der Schulträger gem. § 108 Abs 1. Satz 1 NSchG die Aufgabe, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten.
Gem. § 32 NSchG ist die Schule innerhalb der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung.
Diesbezüglich notwendige Entscheidungen wegen gem. § 34 NSchG in der Gesamtkonferenz beschlossen. Dort wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger hat zunächst noch keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Folgen. Diese können sich aus dem Raumprogramm der Schule bzw. aus dem grundsätzlichen Ganztagsbetreuungsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 ergeben.

 

 

 

 

 

 




 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Giesen entscheidet:

Entsprechend des Antrages der Grundschule Giesen-Hasede stellt der Schulträger das Einvernehmen zur Errichtung einer teilgebundenen Ganztagsschule für alle Schuljahrgänge ab dem Schuljahr 2026/27. Ein entsprechender Antrag wird beim RLSBH eingereicht.

 

ODER:

Der Antrag der Grundschule Giesen-Hasede zur Herstellung des Einvernehmens zur Errichtung einer teilgebundenen Ganztagsschule für alle Schuljahrgänge ab dem Schuljahr 2026/27 wird abgelehnt.



 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

x

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

JA

x

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Klimarelevante Auswirkungen:

 

JA

x

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 



 

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Anlage/n:
Antrag der Grundschule Giesen-Hasede vom 22.02.2024