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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Im Neubaugebiet Am großen Bühfeld sind im Osten Flächen für Geschosswohnungsbau vorgesehen, um neben dem Bedarf an Einfamilienhäusern auch dem Bedarf an Wohnungen insbesondere barrierefreier Wohnungen gerecht zu werden. Zur Vergabe beider Grundstücke wurden Interessenbekundungsverfahren durchgeführt (vgl. Vorlage 23/368 und 23/369). Die Interessenten wurden aufgefordert, neben dem Kaufangebot ein Bebauungs- sowie Freiflächenkonzept für das Grundstück vorzulegen. Das Bebauungskonzept sollte die städtebaulichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 310 einhalten. Es wurde damals fristgerecht ein Kaufangebot mit Konzept von Özgür Kaplan, wohnhaft in Hasede, für das Grundstück Am Bühfeld 2 abgegeben. Der Rat beschloss die Vergabe an Özgür Kaplan.

 

Herr Kaplan ist mit Schreiben vom 21.11.2023 vom Grundstückskauf zurückgetreten.

 

Gleichzeitig bewarb sich der Architekt Andre Seidler, aus Hildesheim, um beide Grundstücke für ein gemeinsames Konzept. Das Konzept sieht die Errichtung eines Demenzzentrums (oder einen Mix mit Service-Wohnungen) vor. Die zeichnerische Darstellung in der Anlage zeigt den Mix mit Service-Wohnungen. Außerdem können die Eckdaten des Konzeptes der Anlage entnommen werden.

 

Zur Umsetzung des Konzeptes ist, gemäß der Anlage, eine vorhabenbezogene B-Plan-Änderung notwendig. Diese würde für die Gemeinde auch der Vorteil bringen, dass bei einem Scheitern des Projektes der B-Plan ins alte Recht zurückfällt.

 

Der Betreiber des Demenzzentrums wird voraussichtlich die Stiftung katholische Altenhilfe im Bistum Hildesheim / Caritas sein.


 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Gemeinde Giesen

a)  befürwortet die Errichtung eines Demenzzentrum in der Ortschaft Groß Förste auf den Flurstücken 41/5 und 41/6, der Flur 7, der Gemarkung Groß Förste und beschließt die Umsetzung, gemäß des von Herrn Andre Seidler vorgestellten Konzeptentwurfes und

b) beschließt den Aufstellungsbeschluss zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des B-Planes 310 Am großen Bühfeld zur Ebnung der baurechtlichen Grundlage sowie, dass

c)  die beiden unbebauten Flurstücke 41/5, mit einer amtlichen Größe von 2.012 m², und 41/6, mit einer amtlichen Größe von 1.835 m², der Flur 7, der Gemarkung Groß Förste an Herrn Andre Seidler, Bördestraße 3, 31135 Hildesheim zu veräußern. Das im Bauausschuss vorgestellte Bebauungskonzept (siehe Anlage) wird Bestandteil des Kaufvertrags.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 

Klimarelevante Auswirkungen:

 

JA

X

NEIN

Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

 

 


 

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Anlage/n:
 

- Entwurfskonzept des Demenzzentrums