Interessenbekundung: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Giesen
Die Gemeinde Giesen beabsichtigt öffentliche Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektroautos an eine Betreiberin bzw. einen Betreiber im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens zu vergeben. Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden Angaben und Rahmenbedingungen.
1. Beschreibung Gemeinde Giesen
Die Gemeinde Giesen mit ihren rund 9.700 Einwohnerinnen und Einwohnern grenzt unmittelbar an die Stadt Hildesheim und gehört zum Landkreis Hildesheim.
Giesen verfügt über eine gute verkehrstechnische Infrastruktur, die Besucherinnen und Besuchern, Gewerbetreibenden und Industrieunternehmen gleichermaßen zugutekommt. Die Bundestraße 6 führt direkt durch Sarstedt und verbindet das Grundzentrum mit den Oberzentren Hildesheim und Hannover.
Im Gemeindegebiet sind bereits die folgenden öffentlich-zugänglichen Ladestationen für Elektromobilität vorhanden:
- Vor der Mehrzweckhalle, Emmerker Straße in Giesen (1 DC mit 50 kW, AC mit 43 kW))
- McDonalds in Emmerke (1 DC 150 kW)
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Giesen hat beschlossen, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum zu erweitern, um dem zunehmenden Bedarf zu entsprechen.
Innerhalb der nächsten Jahre sollen dafür einige Doppelparkplätze im öffentlichen Raum mit Ladesäulen (je Ladesäule zwei Ladepunkte) ausgestattet werden.
Dabei wird die Gemeinde Giesen allerdings nicht selbst als Betreiberin auftreten. Sie wird dem Betreiber die öffentlichen Flächen im Rahmen der Sondernutzung zur Verfügung stellen und -soweit erforderlich- eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilen. Für beide Genehmigungen fallen Gebühren an, die der Betreiber zu tragen hat.
Die Standorte für die Aufstellung wurden bereits festgelegt. Bei Bedarf können später noch weitere Standorte dazukommen. Für den/die Anbieter besteht aber kein Exklusivrecht auf die Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Giesen. Die Gemeinde Giesen stellt auf Anfrage eine Ladepunktkartei zur Verfügung.
3. Aufforderung zur Interessenbekundung
Hiermit bittet die Gemeinde Giesen um eine Interessenbekundung an einer Sondernutzung für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen mit je zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an den folgenden Standorten mit der gewünschten Leistungsfähigkeit:
Titel |
Adresse |
Anzahl Ladepunkte |
Parkplatz St. Maria |
Kirchstraße 2 |
2 AC mit je 11 kW |
Zufahrt Gewerbegebiet Ahrbergen |
Siemensstraße |
1 DC mit 75 kW |
Parkplatz Birkenstraße |
Birkenstraße 6-12 |
2 AC mit je 11 kW |
Dorfplatz Krugstraße |
Krugstraße 4 |
2 AC mit je 11 kW |
Beethovenstraße |
Beethovenstraße / Mozartstraße |
2 AC mit je 11 kW |
P&R am Bahnhof |
Bürgermeister-Beelte- Platz |
2 AC mit je 11 kW |
Sporthalle / Grundschule Emmerke |
Max-Seeboth-Straße 2 |
2 AC mit je 11 kW |
Gemeindezentrum Emmerke |
Hauptstraße 43 |
2 AC mit je 11 kW |
Rathaus Gemeinde Giesen |
Rathausstraße 27 |
2 AC mit je 11 kW |
Anwohnerparkplatz Meerweg |
Meerweg 4 - 8 |
2 AC mit je 11 kW |
Waldstadion Giesen / Schöne Aussicht |
Am Waldstadion / Schöne Aussicht |
2 AC mit je 11 kW |
Neubaugebiet Bühfeld |
Burgstraße |
2 AC mit je 11 kW |
DGH / Turnhalle Hasede |
Dechant-Bluel-Straße 41 |
2 AC mit je 11 kW |
Sportplatz Hasede |
Lendertberg 23 |
2 AC mit je 11 kW |
Weitere Standorte können vom Anbieter ebenfalls vorgeschlagen und geprüft werden.
3.1 Das Interesse kann nur berücksichtigt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
-
Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung der Ladestationen (24/7)
-
Stromabgabe an die Fahrzeuge über Steckerverbindung IEC 62196 Typ 2
-
Übernahme der Kosten für Errichtung und Betrieb der Ladepunkte. Die Sondernutzungsgebühr für Ladesäulen beträgt 25 € / Jahr je Standort.
-
Übernahme der Netzanschlussgebühren.
3.2 Darüber hinaus sind folgende Eigenschaften nachdrücklich erwünscht und werden im Rahmen der rechtlichen Regeln bevorzugt ausgewählt:
-
Zusage, den Betrieb über mindestens fünf Jahre zu gewährleisten.
-
Innovative Technologie, z.B. Speicher, netzdienliches Laden, Lastmanagement oder Vergleichbares.
-
Möglichst hohe elektrische Leistungsfähigkeit in kW (siehe Vorschlag unter pkt.3). Dabei wird ein eventuell installiertes Lastmanagement nicht negativ berücksichtigt.
-
Zahlung in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt mittels Bargeld oder bargeldlose Zahlung entweder mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems oder mittels eines gängigen webbasierten Systems.
-
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
3.3 Interessierte werden gebeten eine Abschätzung der möglichen Realisierungszeiten sowie eine Liste mit belegbaren Referenzobjekten beizulegen. Darüber hinaus ist ein Störungsbeseitigungskonzept mit konkreten Angaben beizufügen. U.a. sollte dieses den maximalen Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung und Eintreffen des Servicetechnikers an der Ladesäule enthalten.
3.4 Die genauen Standorte (konkrete Verortung) sowie die Art der Ladesäulen sind durch den Betreiber in Absprache mit der Gemeindeverwaltung sowie mit dem Netzbetreiber (Avacon Netz GmbH), zur Prüfung der technischen Machbarkeit vor Ort, festzulegen.
Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung inkl. Angaben zu Ihrem Unternehmen und Angaben zu den in Kapitel 3 genannten Punkten bis zum 13.10.2023 an die Gemeinde Giesen, Rathausstraße 27, 31180 Giesen.
Email: ilka.schimmelpfennig@giesen.de
Symbolfoto